Zeit sparen, Kosten senken!

MINI302, die Abrechnungssoftware nach §302 SGB V

FAQ Fragen und Antworten


Wer muss elektronisch abrechnen?

Gemäß §302 Absatz 1 des SGB V müssen Abrechnungen von -sonstigen Leistungserbringern- im Wege elektronischer Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermittelt werden. Geschieht dies nicht, müssen die Krankenkassen die Daten nacherfassen. Die dadurch entstehenden Kosten dürfen die Kassen dem betroffenen Leistungserbringer durch eine pauschale Kürzung des Rechnungsbetrages von bis zu fünf Prozent in Rechnung stellen.

Warum selbst abrechnen?

Die Alternative zur Selbstabrechnung besteht darin, die Rezepte an ein Abrechnungszentrum weiterzugeben. Diese arbeiten aber zum einen nicht umsonst, zum anderen müssen auch für ein Abrechnungszentrum in der Regel die Rezepte aufbereitet und gegebenenfalls in einer Software erfasst werden. Der Erfassungsaufwand für Rezepte in MINI302 ist nicht höher, und die Rechnung ist dann nur noch einen Knopfdruck weit entfernt.

Ist MINI302 Mehrplatz oder Mandanten fähig?

Ja, MINI302 Plus bietet Ihnen die Möglichkeit der Mehrplatzfähigkeit Sie können mit einer IK-Nummer von mehreren Arbeitsplätzen aus abrechnen.
Optional besteht auch die Möglichkeit der Mandandenfähigkeit, z.B für Filialunternemen die mit mehreren IK-Nummern abrechnen. Sprechen Sie uns darauf an, wir machen Ihnen ein individuelles Angebot. anfragen

Und wenn ich nicht selbst abrechnen kann oder will?")

Für diese Kunden bieten wir die RZ-Versionen von MINI302 an. Diese beinhalten alle Funktionen von MINI302 aber ohne die elektronische Abrechnung.

Welche Kosten entstehen?

Im Preis enthalten ist die Softwarewartung für ein Jahr, diese kann optional für EUR 130,- pro Jahr verlängert werden. Zusätzlich benötigen Sie noch ein elektronisches Zertifikat vom ITSG-TrustCenter. Dieses Zertifikat dient zur elektronischen Signierung Ihrer Rechnungen und kostet derzeit EUR 60,- bei einer Gültigkeit von 3 Jahren. Der Antrag für das Zertifikat wird nach der Installation von MINI302 einfach am Bildschirm ausgefüllt.

Kann ich von Basic auf Pro updaten?

Sie haben bereits MINI302 Basic und wollen Upgraden auf MINI302 Professionell weil sie den elektronischen Kostenvoranschlag benötigen?
Sie können MINI302 Basic problemlos aus MINI302 Professionell upgraden. Wählen Sie in der Bestellmaske einfach das ′Upgrade′ aus.
Vorrausetzung hierfür ist ein vorhandener MINI302Care Vertrag. Optional können Sie einen MINI302Care Vertrag abschließen, wenn Sie Ihr MINI302Basic upgraden wollen.")

Ist der Wartungsvertrag Pflicht?

Nein. Er ist für die ersten 12 Monate im Preis eingeschlossen. Damit Ihre Miniversion auch danach immer auf dem aktuellen Stand bleibt, empfehlen wir Ihnen Mini Care. Es kümmert sich jeweils 12 weitere Monate um Ihr MINI302. Es beinhaltet Updates, die zum Beispiel Adressänderungen der Kostenträger aktualisieren, sodass Ihre Abrechnungen immer den richtigen Weg finden. ")

Auf welchen PCs läuft MINI302?

Der PC sollte mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
• 4GB Hauptspeicher
• 300MB freien Festplattenspeicher
• Bildschirmauflösung ab 1280x1024
• Betriebssystem ab Windows 7
• Internetzugang und E-Mail-Adresse für den elektronischen Datenaustausch

Installations Service

Wir installieren MINI302 auf ihren PC, sofern Sie es wünschen
Diesen Service berechnen wir mit 50,- € je angefangene 1/2 Stunde